Steuer und Vorsorge: Was Ehepaare und Einzelpersonen in Österreich über ihre Altersabsicherung wissen müssen

Steuer und Vorsorge: Was Ehepaare und Einzelpersonen in Österreich über ihre Altersabsicherung wissen müssen

Es gibt eine Eigenheit des österreichischen Steuerrechts, die in der öffentlichen Wahrnehmung kaum eine Rolle spielt, im Laufe eines Berufslebens aber tausende Euro Unterschied machen kann: die Art, wie Einkommen von Ehepaaren besteuert wird – und wie das mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge zusammenhängt.

In der Schweiz hat das Stimmvolk im Jahr 2025 eine fundamentale Reform beschlossen: die Einführung der Individualbesteuerung, durch die Ehepaare künftig getrennte Steuererklärungen einreichen müssen. Diese Abstimmung hat nicht nur in der Schweiz, sondern auch im deutschsprachigen Raum eine Debatte ausgelöst, die längst überfällig ist – über das Verhältnis zwischen Besteuerungsmodell, Erwerbsanreizen und Altersvorsorge.

In Österreich gibt es kein Ehegattensplitting wie in Deutschland. Hier gilt grundsätzlich die Individualbesteuerung: Jeder Ehepartner versteuert sein Einkommen eigenständig, unabhängig vom Partner. Das klingt nach dem moderneren Modell – und ist es in vielerlei Hinsicht auch. Dennoch entstehen durch das Zusammenspiel von Steuerrecht, betrieblicher Altersvorsorge und privater Vorsorge Konstellationen, die ohne genaues Hinschauen für böse Überraschungen sorgen.

Die zweite Säule: Betriebliche Altersvorsorge und ihre steuerlichen Regeln

Das österreichische Pensionssystem basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen Pension, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Eigenvorsorge. Gerade die zweite Säule – also Pensionskassen und ähnliche Modelle – ist steuerlich komplex und für viele Beschäftigte undurchsichtig.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann insgesamt bis zu 10 Prozent der Lohn- und Gehaltssumme in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung einzahlen, wobei diese Einzahlungen als Betriebsausgabe steuerlich anerkannt werden. Für Arbeitnehmer ist das ein relevanter Vorteil: Ein Pensionskassenbeitrag des Arbeitgebers kostet diesen weniger als eine vergleichbare Gehaltserhöhung, weil dafür keine Lohnnebenkosten anfallen.

Doch was passiert bei der Auszahlung? Hier gilt es, genau hinzusehen. Bezieht jemand sowohl eine gesetzliche Pension als auch eine Firmenpension, ist nach Ablauf des Kalenderjahres eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, da keine verpflichtende gemeinsame Versteuerung vorgesehen ist. Wer also mehrere Pensionsquellen hat, muss selbst aktiv werden – sonst droht eine zu niedrig einbehaltene Lohnsteuer und damit eine Nachzahlung.

Ein konkretes Beispiel: Ein Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 5.000 Euro, dem der Arbeitgeber jahrelang Pensionskassenbeiträge eingezahlt hat, erhält nach dem Pensionsantritt sowohl eine staatliche Pension als auch eine monatliche Betriebspension. Diese werden zwar üblicherweise gemeinsam versteuert, die Abwicklung läuft aber über zwei verschiedene Stellen. Die Pensionskasse überweist die Betriebspension ohne Lohnsteuerabzug, während der Pensionsversicherungsträger die Steuer für alle Pensionen gemeinsam einbehält. Wer das nicht weiß, wundert sich über die Differenz auf dem Konto.

Eigenbeiträge in die Pensionskasse: steuerlich begünstigt, aber mit Bedingungen

Neben den Arbeitgeberbeiträgen können Arbeitnehmer auch selbst in ihre betriebliche Pensionskasse einzahlen – und das lohnt sich unter bestimmten Voraussetzungen erheblich. Für Eigenbeiträge bis zu 1.000 Euro jährlich gibt es derzeit eine staatliche Prämie von 4,25 Prozent, und die spätere Zusatzpension aus diesen Eigenbeiträgen ist nach dem Prämienmodell gemäß § 108a EStG zu 100 Prozent steuerfrei.

Darüber hinausgehende freiwillige Eigenbeiträge sind immerhin zu 75 Prozent steuerfrei – nur ein Viertel wird gemeinsam mit den sonstigen Pensionsbezügen versteuert. Voraussetzung für diese Begünstigung ist, dass der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Bei neueren Verträgen gelten andere Regelungen – ein Punkt, der beim Abschluss sorgfältig geprüft werden sollte.

Diese Regelungen haben auch eine Implikation für Paare mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen. Da in Österreich jeder Ehepartner eigenständig besteuert wird, lohnt sich die Berechnung, welche Person in der Partnerschaft durch Eigenbeiträge zur Pensionskasse den größten steuerlichen Effekt erzielen kann. Das hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab – und der kann je nach Einkommenshöhe erheblich variieren.

Wer sich tiefer mit dem Thema Schulden und Ersparnisse auseinandersetzt, merkt schnell: Die Frage, wie viel Geld in welchen Kanal fließen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten – sie hängt immer vom individuellen Steuersatz, vom Alter und vom Gesamtportfolio ab.

Das Progressionsproblem: Wann mehrere Vorsorgebausteine teurer werden als gedacht

Ein strukturelles Problem entsteht in Österreich dann, wenn mehrere Pensionsleistungen zusammentreffen. Bezieht jemand mehrere Pensionen – etwa aus der gesetzlichen Sozialversicherung, einer Beamtenpension oder einer Pensionskasse – werden diese Pensionsbezüge gemeinsam versteuert. Die Progression des Einkommensteuertarifs sorgt dafür, dass das zusammengerechnete Einkommen in eine höhere Steuerklasse rutscht als die einzelnen Bestandteile für sich genommen. oesterreich.gv.at

Das österreichische Einkommensteuerrecht folgt einem progressiven Tarif: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz. Wer also sowohl eine staatliche Pension von 2.000 Euro als auch eine Betriebspension von 800 Euro monatlich bezieht, zahlt auf die Betriebspension unter Umständen deutlich mehr Steuern, als wenn diese die einzige Einkommensquelle wäre.

Hier liegt ein oft unterschätzter Planungsansatz: Es macht einen Unterschied, ob Vorsorgekapital als monatliche Rente oder – wo zulässig – als einmalige Kapitalabfindung bezogen wird. Die Abfindungsgrenze für Pensionskassenleistungen liegt 2025 bei 15.900 Euro: Unterschreitet das angesparte Kapital diesen Betrag, kann eine Einmalauszahlung erfolgen. Liegt es darüber, gibt es gesetzlich nur die lebenslange Rentenzahlung.

Private Vorsorge: Was sie leistet – und was nicht

Zur betrieblichen Säule kommt die dritte Säule: die private Altersvorsorge. In Österreich zählen dazu unter anderem staatlich geförderte Zukunftsvorsorgeprodukte, klassische Lebensversicherungen und fondsgebundene Lösungen. Die steuerliche Förderung ist dabei vergleichsweise bescheiden – anders als etwa die Schweizer Säule 3a, die deutlich großzügigere Abzugsmöglichkeiten kennt.

Was die private Vorsorge in Österreich kann: Sie schließt die Lücke zwischen gesetzlicher Pension und dem gewohnten Lebensstandard – aber nur, wenn sie früh genug begonnen und diszipliniert aufgebaut wird. Was sie nicht kann: kurzfristige Planungsfehler kompensieren oder die grundlegende Frage ersetzen, wie hoch die eigene Pensionslücke überhaupt ist.

Das Bundesministerium für Finanzen stellt auf bmf.gv.at detaillierte Informationen zur steuerlichen Behandlung von Pensionskassen bereit – ein nüchterner, aber verlässlicher Ausgangspunkt für die eigene Planung. Wer wissen möchte, unter welchen Bedingungen die eigene Pension besteuert wird, findet auf oesterreich.gv.at eine verständliche Zusammenfassung der Versteuerungsregeln für Pensionsbezieher.

Was bleibt: frühzeitig informieren, gezielt planen

Die österreichische Diskussion über Steuer und Altersvorsorge ist weniger dramatisch als die Schweizer Volksabstimmung über die Individualbesteuerung – aber sie ist nicht weniger relevant. Denn die Entscheidungen, die im Laufe des Erwerbslebens getroffen werden – wie viel in die betriebliche Pensionskasse eingezahlt wird, ob Eigenbeiträge sinnvoll sind, wie Kapital und Rente abzuwägen sind –, entscheiden über die steuerliche Belastung im Ruhestand.

Wie so oft im Finanzbereich gilt auch hier: Wer versteht, nach welchen Regeln das System funktioniert, kann es besser zu seinem Vorteil nutzen. Dass langfristiges Denken bei der Vermögensbildung entscheidend ist, zeigen historische Kapitalmarktdaten ebenso deutlich wie die Logik des Zinseszinseffekts – und dasselbe Prinzip gilt für die strukturierte Altersvorsorge: Je früher die Weichen gestellt werden, desto mehr Spielraum bleibt für Korrekturen.

Über den Autor: Bernhard Führer

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