
Erbschaftssteuer in Österreich – Was Anleger über die Regelungen wissen sollten

Erbschaftssteuer in Österreich – Was Anleger über die Regelungen wissen sollten
Einleitung: Warum das Thema Erbschaftssteuer in Österreich relevant ist
In Österreich gibt es keine klassische Erbschaftssteuer – das ist ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern. Stattdessen greift hier das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), das jedoch seit 2008 ausgesetzt ist. Das bedeutet: Erben zahlen in der Regel keine Steuer auf den Nachlass. Doch diese Regelung hat Ausnahmen und Nuancen, die besonders für Anleger und Vermögensbesitzer von Bedeutung sind.
Laut einer Studie der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahr 2025 beträgt das private Geldvermögen der österreichischen Haushalte rund 936,7 Milliarden Euro. Ein großer Teil dieses Vermögens wird irgendwann vererbt – und hier kommen die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ins Spiel. Während in Ländern wie Deutschland oder Frankreich Erbschaftssteuern von bis zu 40 Prozent anfallen können, profitieren Erben in Österreich von einer deutlich günstigeren Situation. Doch das bedeutet nicht, dass das Thema steuerliche Belastungen bei der Vermögensübertragung irrelevant ist.
Die aktuelle Rechtslage: Keine Erbschaftssteuer – aber nicht für alle
1. Die Abschaffung der Erbschaftssteuer in Österreich
Seit 1. August 2008 ist die Erbschaftssteuer in Österreich ausgesetzt. Das bedeutet, dass Erben in der Regel keine Steuer auf den erhaltenen Nachlass zahlen müssen. Diese Regelung gilt für alle Erben, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder der Höhe des Erbes.
Doch es gibt wichtige Ausnahmen:
- Grunderwerbsteuer: Beim Erben von Immobilien fällt in Österreich eine Grunderwerbsteuer an. Diese beträgt 3,5 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie. Diese Steuer muss vom Erben gezahlt werden und ist nicht vom Erblasser absetzbar.
- Schenkungssteuer: Auch die Schenkungssteuer ist in Österreich ausgesetzt, allerdings nur für Schenkungen zwischen nahen Angehörigen (z. B. Eltern an Kinder). Bei Schenkungen an Dritte (z. B. Freunde oder entfernte Verwandte) kann eine Schenkungssteuer von bis zu 2,5 Prozent anfallen.
2. Grunderwerbsteuer: Die wichtigste Ausnahme
Die Grunderwerbsteuer ist die wichtigste steuerliche Belastung beim Erben in Österreich. Sie fällt an, wenn Immobilien vererbt werden. Die Steuer beträgt 3,5 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie und muss vom Erben gezahlt werden.
Beispiel:
Ein Erbe erhält ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt in diesem Fall:
500.000 Euro × 3,5 % = 17.500 Euro.
Diese Steuer ist unvermeidbar, wenn Immobilien vererbt werden. Allerdings gibt es Freibeträge und Befreiungen, die in bestimmten Fällen greifen können.
Freibeträge und Befreiungen: Wann keine Steuer anfällt
1. Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer
In Österreich gibt es keine generellen Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. Allerdings können in bestimmten Fällen Befreiungen greifen, z. B.:
- Erbschaft von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen: Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer beantragt werden.
- Erbschaft von Betriebsvermögen: Wenn ein Unternehmen vererbt wird, kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer möglich sein.
2. Freibeträge bei anderen Vermögenswerten
Während für Immobilien die Grunderwerbsteuer anfällt, gibt es für andere Vermögenswerte wie Geld, Wertpapiere oder bewegliches Vermögen keine Steuerpflicht. Das bedeutet:
- Bargeld, Bankguthaben, Aktien, ETFs oder Anleihen können steuerfrei vererbt werden.
- Schmuck, Kunst oder Sammlerstücke unterliegen ebenfalls keiner Erbschaftssteuer.
Steuerliche Optimierung: Wie Anleger die Belastung minimieren können
Obwohl Österreich im europäischen Vergleich sehr erbenfreundlich ist, gibt es dennoch Möglichkeiten, die steuerliche Belastung weiter zu reduzieren. Hier sind die wichtigsten Strategien:
1. Lebzeitige Übertragung von Vermögen
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann in manchen Fällen steuerlich vorteilhafter sein als eine Erbschaft. Während die Schenkungssteuer für nahe Angehörige (z. B. Kinder) ausgesetzt ist, kann eine lebzeitige Übertragung von Immobilien die Grunderwerbsteuer auslösen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen:
- Schenkung von Immobilien zwischen Ehepartnern oder eingetragenen Partnern: Hier fällt keine Grunderwerbsteuer an.
- Schenkung von Immobilien an Kinder: Auch hier kann unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer möglich sein.
Beispiel:
Ein Elternteil schenkt seinem Kind eine Wohnung im Wert von 300.000 Euro. Da es sich um eine Schenkung zwischen nahen Angehörigen handelt, fällt keine Schenkungssteuer an. Allerdings muss die Grunderwerbsteuer von 3,5 % (10.500 Euro) gezahlt werden – es sei denn, es handelt sich um eine Befreiung nach dem Grunderwerbsteuergesetz.
2. Nutzung von Stiftungen oder Trusts
Für große Vermögen kann die Einrichtung einer Stiftung oder eines Trusts eine Option sein, um die Vermögensübertragung steuerlich zu optimieren. Allerdings sind diese Konstruktionen komplex und kostenintensiv und eignen sich vor allem für Hochvermögende.
3. Testamente und Erbverträge klar regeln
Ein gut durchdachtes Testament oder ein Erbvertrag kann helfen, Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden und die Vermögensübertragung reibungslos zu gestalten. Besonders wichtig ist es, klare Regelungen für Immobilien zu treffen, da hier die Grunderwerbsteuer anfällt.
Europäischer Vergleich: Wie Österreich im Vergleich abschneidet
Im europäischen Vergleich ist Österreich eines der erbenfreundlichsten Länder. Während in vielen anderen EU-Ländern Erbschaftssteuern von 20 bis 40 Prozent anfallen können, profitieren Erben in Österreich von der Aussetzung der Erbschaftssteuer. Allerdings gibt es auch in Österreich steuerliche Belastungen, insbesondere bei Immobilien.
| Land | Erbschaftssteuer (Höchstsatz) | Freibeträge | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Österreich | 0 % (ausgesetzt) | Keine (außer Grunderwerbsteuer) | 3,5 % Grunderwerbsteuer auf Immobilien |
| Deutschland | 30 % | 400.000 € (für Kinder) | Progressive Besteuerung |
| Frankreich | 45 % | 100.000 € (für Kinder) | Hohe Steuersätze für große Vermögen |
| Schweiz | Kantonal unterschiedlich | Variiert je nach Kanton | Keine bundesweite Regelung |
Quelle: Erbschaftssteuer – Wikipedia
Fazit: Erbschaftssteuer in Österreich – eine günstige, aber nicht steuerfreie Situation
Österreich gehört zu den erbenfreundlichsten Ländern Europas. Dank der Aussetzung der Erbschaftssteuer können Erben in der Regel steuerfrei Vermögen übernehmen – mit einer wichtigen Ausnahme: Immobilien. Hier fällt die Grunderwerbsteuer von 3,5 % an, die vom Erben zu tragen ist.
Für Anleger und Vermögensbesitzer bedeutet das:
- Geldvermögen, Wertpapiere und bewegliche Güter können steuerfrei vererbt werden.
- Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer, die jedoch durch lebzeitige Übertragungen oder Stiftungen optimiert werden kann.
- Ein klares Testament oder ein Erbvertrag hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und die Vermögensübertragung reibungslos zu gestalten.
Wer sein Vermögen steuerlich optimiert weitergeben möchte, sollte sich frühzeitig mit den Regelungen auseinandersetzen – insbesondere, wenn Immobilien im Spiel sind.
Weiterführende Informationen:
- Grunderwerbsteuer in Österreich – help.gv.at
- Erbschaftssteuer – Wikipedia
- Erbschaftssteuer in Europa – Wikipedia
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