Ehepartner finanziell absichern: Was in Österreich bei Pension, Vermögen und Erbe wirklich zählt

Ehepartner finanziell absichern: Was in Österreich bei Pension, Vermögen und Erbe wirklich zählt

Nachlassplanung beginnt nicht mit dem Testament. Sie beginnt mit der Frage, wie der überlebende Partner finanziell weiterleben kann.

Ein gemeinsames Haus, ein Wertpapierdepot, zwei Einkommen und vielleicht Kinder: Für viele Ehepaare entsteht über Jahrzehnte ein beträchtliches Vermögen. Solange beide leben, funktioniert die finanzielle Organisation meist selbstverständlich.

Mit dem Tod eines Partners ändert sich diese Ordnung jedoch schlagartig.

Plötzlich geht es nicht mehr nur um die Frage, wer was erbt. Entscheidend wird vielmehr, welches Einkommen noch vorhanden ist, welche Vermögenswerte tatsächlich zur Verfügung stehen, welche Verpflichtungen weiterlaufen und ob der überlebende Partner ausreichend liquide Mittel besitzt.

Das Thema ist auch deshalb relevant, weil die Lebenserwartung in Österreich hoch ist. Laut Statistik Austria lag sie 2024 bei 84,3 Jahren für Frauen und 79,8 Jahren für Männer. Ein Todesfall im Alter von 65 oder 70 Jahren kann daher noch Jahrzehnte finanzieller Planung betreffen.

Der Ehepartner erbt nicht automatisch alles

Eine der häufigsten Fehlannahmen bei der Vermögensplanung lautet: „Wenn der Ehepartner stirbt, gehört ohnehin alles dem anderen.“

Das stimmt in Österreich nicht.

Nach dem gesetzlichen Erbrecht erhält der überlebende Ehepartner neben Kindern grundsätzlich ein Drittel der Verlassenschaft. Gibt es keine Kinder, aber noch Eltern des Verstorbenen, beträgt die gesetzliche Erbquote des Ehepartners zwei Drittel. In den übrigen Fällen kann der Ehepartner die gesamte Verlassenschaft erben.

Ein Beispiel macht die Größenordnung deutlich:

Eine Ehefrau besitzt ein Wertpapierdepot von 500.000 Euro. Dazu kommt eine Eigentumswohnung im Wert von 700.000 Euro. Ihr Ehemann und zwei Kinder leben mit ihr im gemeinsamen Haushalt.

Stirbt die Ehefrau ohne entsprechende letztwillige Regelung, bedeutet das nicht automatisch, dass der Ehemann alleiniger Eigentümer des gesamten Vermögens wird. Neben den Eigentumsverhältnissen greifen die gesetzlichen Erbquoten.

Das kann insbesondere bei Immobilien problematisch werden.

Denn eine Wohnung im Wert von 700.000 Euro lässt sich nicht so einfach in mehrere Erbteile aufteilen wie ein Bankguthaben.

Das eigentliche Problem heißt oft Liquidität

Ein Vermögen kann beträchtlich sein und trotzdem im falschen Moment zu wenig verfügbares Geld enthalten.

Das ist ein entscheidender Unterschied.

Eine schuldenfreie Immobilie im Wert von 1 Million Euro erhöht das Nettovermögen erheblich. Sie bezahlt aber keine monatlichen Rechnungen. Ein Wertpapierdepot kann langfristig sinnvoll investiert sein, muss aber möglicherweise gerade dann teilweise verkauft werden, wenn die Kapitalmärkte schwach stehen.

Deshalb sollte eine Nachlassplanung nicht nur fragen:

Wer soll das Vermögen erben?

Sondern auch:

Wie viel Geld braucht der überlebende Partner, um unabhängig von einem sofortigen Verkauf größerer Vermögenswerte zu bleiben?

Gerade diese Verbindung von Nachlass und Liquidität wird häufig unterschätzt.

Ein lesenswerter Überblick dazu findet sich auch im VermögensPlanning-Beitrag „Wenn die Familie erbt, aber der Streit bleibt“, der sich mit der praktischen Seite von Nachlassplanung und möglichen Konflikten innerhalb der Familie beschäftigt.

Das gemeinsame Zuhause genießt besonderen Schutz

Das österreichische Erbrecht sieht für Ehepartner ein sogenanntes Vorausvermächtnis vor.

Dazu gehören unter anderem bewegliche Gegenstände des gemeinsamen Haushalts. Auch hinsichtlich der gemeinsamen Ehewohnung bestehen besondere Schutzbestimmungen. Gehört die Wohnung dem verstorbenen Ehepartner, kann der überlebende Ehepartner unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin darin wohnen.

Das ist wichtig, beseitigt aber nicht automatisch alle finanziellen Probleme.

Denn zwischen einem Wohnrecht und Eigentum besteht ein erheblicher Unterschied.

Wer in einer hochwertigen Immobilie lebt, muss beispielsweise weiterhin Betriebskosten, Instandhaltung, Versicherungen und gegebenenfalls Kreditverpflichtungen tragen. Gleichzeitig können andere Erben einen finanziellen Anspruch auf den Nachlass haben.

Damit entsteht ein klassisches Planungsproblem:

Das Vermögen ist vorhanden, aber nicht unbedingt in der Form, in der es gebraucht wird.

Pflichtteil: Auch ein Testament hat Grenzen

Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge verändern. Es kann aber die Pflichtteilsrechte bestimmter Angehöriger nicht einfach beseitigen.

In Österreich sind insbesondere Kinder sowie Ehepartner und eingetragene Partner pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte jenes gesetzlichen Erbteils, der der betreffenden Person zustehen würde. Die aktuellen Informationen dazu finden sich im Pflichtteilsrecht von oesterreich.gv.at.

Der Pflichtteil ist dabei grundsätzlich ein Geldanspruch und nicht automatisch der Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass. Das macht die Liquiditätsplanung besonders wichtig.

Ein Beispiel

Ein Ehepaar besitzt:

  • Einfamilienhaus: 900.000 Euro
  • Wertpapierdepot: 250.000 Euro
  • Bankguthaben: 50.000 Euro

Gesamtvermögen: 1,2 Millionen Euro

Das Haus macht damit 75 Prozent des Gesamtvermögens aus.

Soll der überlebende Ehepartner weiterhin im Haus wohnen, kann das sinnvoll sein. Gleichzeitig können Pflichtteilsansprüche entstehen, die in Geld erfüllt werden müssen.

Mit anderen Worten:

Die Frage „Wer bekommt das Haus?“ reicht nicht aus.

Es muss auch geklärt werden, woher das Geld für mögliche Ansprüche anderer Berechtigter kommen soll.

Die Witwen- oder Witwerpension ist wichtig, aber kein Ersatz für Vermögensplanung

Neben dem Erbrecht spielt die laufende Pension eine zentrale Rolle.

Die österreichische Witwen- und Witwerpension soll hinterbliebene Ehepartner finanziell absichern. Ihre Höhe beträgt jedoch nicht automatisch einen fixen Prozentsatz der Pension des verstorbenen Partners.

Sie kann zwischen 0 und 60 Prozent der Pension liegen, auf die die verstorbene Person Anspruch hatte oder gehabt hätte. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von den Einkommen beider Ehepartner ab.

Bei gleich hohen Einkommen beträgt der Basisprozentsatz grundsätzlich 40 Prozent. War das Einkommen der verstorbenen Person mindestens dreimal so hoch wie jenes des hinterbliebenen Partners, kann der Basisprozentsatz 60 Prozent betragen. Ist das Einkommen des hinterbliebenen Partners deutlich höher, kann der Basisprozentsatz hingegen 0 Prozent betragen.

Die Pensionsversicherung empfiehlt, den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod zu stellen. Dann kann die Pension grundsätzlich ab dem Tag nach dem Todestag zustehen.

Das zeigt, warum die Aussage „Es gibt ja eine Witwenpension“ als Finanzplanung zu kurz greift.

Ein Beispiel aus dem Ruhestand

Angenommen, ein Ehepaar verfügt gemeinsam über 5.500 Euro monatliches Nettoeinkommen.

Davon entfallen:

  • 3.500 Euro auf Partner A
  • 2.000 Euro auf Partner B

Die monatlichen Haushaltsausgaben liegen bei 4.500 Euro.

Stirbt Partner A, fällt nicht einfach nur ein Einkommen von 3.500 Euro weg. Die Kosten des Haushalts sinken normalerweise deutlich weniger stark.

Wohnkosten, Energie, Versicherungen, Lebensmittel, Mobilität und viele andere Ausgaben bleiben bestehen.

Entscheidend ist deshalb die sogenannte Versorgungslücke:

notwendige monatliche Ausgaben
minus eigenes Einkommen
minus Hinterbliebenenleistungen
= zusätzlicher Finanzierungsbedarf

Dieser Betrag muss über laufende Pensionseinkünfte, Vermögen oder andere Einnahmequellen gedeckt werden.

Wer weniger verdient, sollte besonders genau rechnen

In vielen Familien unterscheiden sich die Einkommen der Partner deutlich.

Ursachen können Teilzeitarbeit, Kinderbetreuung, Pflegezeiten, Selbstständigkeit oder unterschiedliche Karrierewege sein.

Das Problem entsteht häufig erst viele Jahre später.

Wer über Jahrzehnte weniger verdient, baut möglicherweise weniger gesetzliche Pensionsansprüche auf und verfügt gleichzeitig über weniger eigenes Kapital.

Damit entsteht eine doppelte Abhängigkeit:

weniger laufendes Einkommen + geringere eigene Altersvorsorge.

Das muss nicht problematisch sein. Es sollte aber bewusst in die gemeinsame Vermögensplanung einbezogen werden.

Ein guter Finanzplan betrachtet deshalb nicht nur das gemeinsame Vermögen, sondern auch die individuellen Ansprüche beider Partner.

Der aktuelle Stand des österreichischen Pensionskontos ist dafür eine wichtige Grundlage. Auch der VermögensPlanning-Beitrag „Ruhestand in Österreich: Was wirklich zu tun ist – und wann“ beschäftigt sich ausführlich damit, welche finanziellen Entscheidungen bereits Jahre vor dem Pensionsantritt getroffen werden sollten.

Das Wertpapierdepot sollte zum Lebensplan passen

Bei der Absicherung eines Ehepartners wird häufig nur über Erbrecht und Versicherungen gesprochen.

Dabei spielt die Struktur des Anlagevermögens eine mindestens ebenso wichtige Rolle.

Ein langfristig ausgerichtetes Depot kann beispielsweise aus Aktien, Anleihen und Liquiditätsreserven bestehen. Entscheidend ist nicht, welcher einzelne Vermögenswert „der beste“ ist, sondern ob die Gesamtstruktur zur finanziellen Situation passt.

Eine mögliche Unterteilung lautet:

Kurzfristige Reserve:
Geld für laufende Ausgaben und unerwartete Belastungen.

Mittelfristiges Kapital:
Vermögen, das in den nächsten Jahren benötigt werden könnte.

Langfristiges Kapital:
Anlagen, die über viele Jahre investiert bleiben können und zwischenzeitliche Schwankungen verkraften.

Diese Unterscheidung wird beim Ruhestand besonders wichtig.

Wer mit 65 Jahren in Pension geht, hat nicht automatisch nur noch wenige Jahre Anlagehorizont. Die statistische Lebenserwartung liegt deutlich darüber.

Deshalb kann es ebenso problematisch sein, das gesamte Vermögen nach dem Pensionsantritt nur noch in sehr kurzfristige und renditearme Anlagen umzuschichten.

Weitere Aspekte der langfristigen Geldanlage in Österreich beschreibt der VermögensPlanning-Beitrag „Geld anlegen in Österreich: Worauf es wirklich ankommt“.

Ehe, Lebensgemeinschaft und eingetragene Partnerschaft sind nicht dasselbe

Für die Vermögensplanung ist der Familienstand keineswegs nebensächlich.

Ehepartner und eingetragene Partner haben in Österreich umfangreiche gesetzliche Ansprüche. Bei einer bloßen Lebensgemeinschaft ist die Rechtsposition deutlich schwächer.

Nach den aktuellen Informationen von oesterreich.gv.at zum gesetzlichen Erbrecht haben Lebensgefährten grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht, wenn gesetzliche Erben vorhanden sind. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen jedoch besondere Schutzmechanismen, etwa ein zeitlich begrenztes Wohnrecht.

Noch deutlicher zeigt sich der Unterschied bei der Hinterbliebenenpension: Die Pensionsversicherung hält ausdrücklich fest, dass Hinterbliebene aus einer bloßen Lebensgemeinschaft keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerpension haben.

Für Paare ohne Trauschein sind daher Testament, Eigentumsstruktur, Versicherungsbegünstigungen und gegebenenfalls weitere rechtliche Vereinbarungen besonders relevant.

Auch der VermögensPlanning-Beitrag „Trauschein oder Zusammenleben? Was der Zivilstand wirklich über Geld, Erbschaft und Absicherung entscheidet“ beleuchtet die Unterschiede zwischen Ehe, eingetragener Partnerschaft und Lebensgemeinschaft.

Österreich hat keine klassische Erbschaftssteuer

Im europäischen Vergleich ist Österreich steuerlich ein Sonderfall.

Seit dem 1. August 2008 fällt in Österreich keine allgemeine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr an. Das bestätigt auch die aktuelle Information von oesterreich.gv.at zur Erbschaftssteuer.

Damit ist eine Vermögensübertragung im Todesfall jedoch nicht automatisch ohne steuerliche Folgen.

Besonders wichtig sind Immobilien.

Bei einem Erwerb von Grundstücken von Todes wegen kann Grunderwerbsteuer anfallen. Für unentgeltliche Übertragungen von Grundvermögen gilt grundsätzlich ein Stufentarif von 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro Grundstückswert, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für den darüberliegenden Betrag. Die aktuellen Details finden sich beim Bundesministerium für Finanzen.

Das bedeutet: Ein Nachlass mit einer großen Immobilie sollte steuerlich anders betrachtet werden als ein Nachlass, der überwiegend aus Bankguthaben und Wertpapieren besteht.

Auch Schenkungen zu Lebzeiten brauchen Planung

Eine Vermögensübertragung muss nicht zwingend erst nach dem Tod erfolgen.

Schenkungen können beispielsweise genutzt werden, um Vermögen schrittweise zu übertragen oder bestimmte Familienmitglieder bereits zu Lebzeiten zu unterstützen.

Dabei sollte jedoch nicht nur auf mögliche Steuerfolgen geschaut werden.

Auch Pflichtteilsrechte können relevant sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schenkungen bei der späteren Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Das österreichische Portal oesterreich.gv.at gibt dazu einen Überblick über die wichtigsten Regeln.

Eine vermeintlich einfache Lösung kann daher neue rechtliche Fragen erzeugen.

Gerade bei größeren Vermögen ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Vermögensstruktur, Erbrecht und steuerlicher Behandlung sinnvoll.

Ein Testament ist kein Ersatz für einen Finanzplan

Ein Testament beantwortet vor allem die Frage:

Wer soll erben?

Eine Vermögensplanung muss deutlich mehr beantworten:

Wie viel Vermögen wird benötigt?

Welche laufenden Einnahmen bleiben bestehen?

Welche Schulden bestehen?

Welche Vermögenswerte sind liquide?

Welche Ansprüche können andere Personen geltend machen?

Welche Kosten entstehen durch die Übertragung?

Erst wenn diese Fragen gemeinsam betrachtet werden, entsteht ein belastbares Konzept.

Die österreichischen Behörden informieren ausführlich darüber, wie eine letztwillige Verfügung gestaltet werden kann. Dazu zählen insbesondere Testament und Vermächtnis. Auch ein Erbvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rolle spielen.

Besonders wichtig bei Immobilienvermögen

Je höher der Immobilienanteil am Gesamtvermögen, desto wichtiger wird die Liquiditätsplanung.

Ein Beispiel:

Ein Ehepaar besitzt ein Haus im Wert von 1,5 Millionen Euro und lediglich 100.000 Euro an sonstigem Finanzvermögen.

Das Gesamtvermögen beträgt damit 1,6 Millionen Euro.

Auf dem Papier ist das Paar vermögend.

Für den überlebenden Partner kann die Situation trotzdem schwierig sein, wenn aus dem Nachlass finanzielle Ansprüche anderer Personen entstehen und kaum liquide Mittel vorhanden sind.

Die Lösung muss nicht zwingend im Verkauf des Hauses liegen.

Mögliche Instrumente können je nach Einzelfall beispielsweise sein:

  • ausreichende Liquiditätsreserven,
  • eine passende Versicherungsstruktur,
  • testamentarische Regelungen,
  • Wohnrechte,
  • Fruchtgenussrechte,
  • vertragliche Vereinbarungen,
  • eine andere Aufteilung des Vermögens,
  • oder eine frühzeitige Übertragung einzelner Vermögenswerte.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der konkreten Familien- und Vermögenssituation ab.

Die drei Fragen, die jedes Ehepaar beantworten sollte

Eine robuste Absicherung lässt sich auf drei Kernfragen verdichten.

1. Was passiert mit dem Einkommen?

Wie hoch sind eigenes Einkommen, Pension und mögliche Hinterbliebenenleistungen?

Wie groß wäre die monatliche Versorgungslücke?

2. Was passiert mit dem Vermögen?

Wem gehören Haus, Depot, Konten und andere Vermögenswerte?

Was fällt tatsächlich in die Verlassenschaft?

Wie viel davon ist kurzfristig verfügbar?

3. Was passiert rechtlich?

Existiert ein aktuelles Testament?

Sind Pflichtteilsansprüche berücksichtigt?

Sind Versicherungsbegünstigungen aktuell?

Sind Eigentumsverhältnisse und Vereinbarungen eindeutig dokumentiert?

Erst wenn alle drei Ebenen zusammenpassen, entsteht eine wirklich belastbare Absicherung.

Merkblatt: Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Gesetzliche Erbquote des Ehepartners prüfen
  • Pflichtteilsansprüche von Ehepartnern und Kindern berücksichtigen
  • Eigentumsverhältnisse an Immobilien überprüfen
  • Wertpapierdepots und Bankkonten erfassen
  • Pensionskonto beider Partner kontrollieren
  • Voraussichtliche Witwen- oder Witwerpension ermitteln
  • Monatliche Haushaltsausgaben nach einem Todesfall realistisch kalkulieren
  • Ausreichende Liquiditätsreserve definieren
  • Bestehende Kredite und sonstige Verpflichtungen berücksichtigen
  • Testament und gegebenenfalls Erbvertrag überprüfen
  • Versicherungen und Begünstigungen kontrollieren
  • Steuerliche Folgen bei Immobilienübertragungen berücksichtigen
  • Bei Schenkungen mögliche Pflichtteilsfolgen prüfen
  • Bei Auslandsvermögen internationales Erb- und Steuerrecht beachten
  • Dokumente und Vermögensübersicht so hinterlegen, dass sie im Ernstfall auffindbar sind

Fazit: Nicht das Erbe allein entscheidet, sondern die finanzielle Handlungsfähigkeit

Eine gute Absicherung des Ehepartners besteht nicht darin, möglichst viel Vermögen zu hinterlassen.

Sie besteht darin, dafür zu sorgen, dass der überlebende Partner nicht unter Zeitdruck verkaufen, finanzielle Entscheidungen überstürzen oder seinen bisherigen Lebensstandard allein wegen einer ungünstigen Vermögensstruktur aufgeben muss.

Das österreichische Recht bietet Ehepartnern einen erheblichen Schutz. Gleichzeitig bleiben gesetzliche Erbquoten, Pflichtteilsansprüche, Hinterbliebenenpension und steuerliche Fragen miteinander verbunden.

Die entscheidende Perspektive lautet daher nicht:

„Wer bekommt mein Vermögen, wenn ich sterbe?“

Sondern:

„Wie soll die finanzielle Situation des Partners am Tag danach aussehen?“

Wer diese Frage früh beantwortet, kann Vermögen, Pension, Geldanlage und Nachlass so aufeinander abstimmen, dass der Schutz des überlebenden Partners nicht vom Zufall abhängt.

Für die praktische Planung ist dabei weniger entscheidend, möglichst viele einzelne Finanzprodukte zu besitzen. Entscheidend ist, dass Recht, Liquidität, Vorsorge und Anlagevermögen dieselbe Richtung haben.

Über den Autor: Bernhard Führer

Teile diesen Artikel und wähle deine Plattform!

Weitere Artikel zum Thema Geldanlage