Steuern und Steuerlast senken

Wie österreichische Selbstständige legal und effizient weniger Einkommensteuer zahlen

Wer in Österreich selbstständig tätig ist oder ein Unternehmen führt, trägt in der Regel eine erhebliche Steuerbelastung. Dabei bietet das österreichische Einkommensteuergesetz (EStG) legitime und ausdrücklich vorgesehene Möglichkeiten, die Steuerlast durch gezielte Investitionen spürbar zu reduzieren. VP VermögensPlanning begleitet Sie dabei – unabhängig, provisionslos und auf Honorarbasis.

Gewinnfreibetrags-Rechner

Ermittle deinen individuellen Gewinnfreibetrag und dein Steuersparpotenzial.*

Jahresgewinn

33.000 EUR

Ihr Ergebnis auf einen Blick

Zu versteuernder Gewinn

Grundfreibetrag: €

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: €

Mit dem Gewinnfreibetrag sind Steuerersparnisse von bis zu

pro Jahr möglich.

Durchschnittlicher Steuersatz iHv. %

*Für Berechnungen, die auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten technischen Angaben durchgeführt werden, wird keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder steuerliche Eignung übernommen. Diese Berechnungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die steuerliche Behandlung hängt stets von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Für eine verbindliche Beurteilung empfehlen wir, einen Steuerberater oder sonstigen fachkundigen Berater zu konsultieren. Es wird darauf hingewiesen, dass sich steuerrechtliche Vorschriften und steuerliche Vorteile jederzeit aufgrund gesetzlicher Änderungen ändern können. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Wertpapierdienstleister sind nicht befugt Steuerberatungsleistungen zu erbringen.

Wer kann die Steuerlast senken?

Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten stehen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften offen. Das betrifft in der Praxis eine sehr breite Gruppe:

Freie Berufe

Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Notare, Psychotherapeuten und andere Freiberufler mit betrieblichen Einkünften.

Gewerbetreibende

Unternehmer mit Einkünften aus Gewerbebetrieb – vom Handwerksbetrieb bis zum digitalen Dienstleister.

IT-Freelancer & Berater

Selbstständig tätige Spezialisten in Technologie, Unternehmensberatung, Marketing oder Medien.

GmbH-Geschäftsführende

Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit einem Anteil von mehr als 25 Prozent.

Land- & Forstwirte

Landwirte und Forstwirte, die ihre Gewinne nach EAR oder Bilanzierung ermitteln.

Aufsichtsräte & Stiftungsvorstande

Weitere berechtigte Gruppen gemäß oesterreichischem EStG – sprechen Sie uns an.

Wichtiger Hinweis

Die konkrete steuerliche Beurteilung hängt stets von den persönlichen Verhältnissen ab und kann sich durch künftige Gesetzesänderungen verändern. VP VermögensPlanning ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bitte stimmen Sie alle steuerlichen Maßnahmen mit Ihrem Steuerberater ab.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Anlagelösungen – Ihr Steuerberater begleitet die steuerliche Geltendmachung.

Der Gewinnfreibetrag: Das wichtigste Steuerinstrument für Selbstständige

Das österreichische Einkommensteuergesetz sieht für Selbstständige und Unternehmer einen sogenannten Gewinnfreibetrag vor. Dieser funktioniert ähnlich wie das steuerfreie 13. und 14. Gehalt für Angestellte: Ein Teil des Unternehmensgewinns wird aus der Bemessungsgrundlage herausgelöst und muss nicht versteuert werden.

Der Gewinnfreibetrag besteht aus zwei Komponenten:

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1. Grundfreibetrag (bis EUR 33.000 Gewinn)

Auf die ersten EUR 33.000 Jahresgewinn steht automatisch ein Grundfreibetrag von 15 Prozent zu.
Maximaler Grundfreibetrag: EUR 4.950
Keine Investition erforderlich – der Freibetrag wird ohne Gegenleistung gewährt.
Geltendmachung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (ab EUR 33.000 Gewinn)

Für Gewinne über EUR 33.000 kann ein zusätzlicher Freibetrag geltend gemacht werden.
Voraussetzung: Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere (sogenannte Paragraf-14-Fonds).
Die Gestaltungsgrenze beträgt EUR 583.000 Jahresgewinn; der maximale Gesamtfreibetrag liegt bei EUR 46.400.
Mindesthaltedauer: 4 Jahre ab Anschaffung.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird gestaffelt berechnet. Die Staffelung erfolgt in Gewinnbandbreiten mit unterschiedlichen Prozentsätzen (13 % / 7 % / 4,5 %). Ihr Steuerberater ermittelt den konkreten Betrag auf Basis Ihres tatsächlichen Jahresgewinns.

Rechenbeispiel: So wirkt der Gewinnfreibetrag in der Praxis

Das folgende Beispiel illustriert die Logik des Gewinnfreibetrags anhand eines konkreten Falls. Es dient ausschließlich der Veranschaulichung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Beispiel: Unternehmerin mit EUR 80.000 Jahresgewinn

Schritt 1 – Grundfreibetrag:
  15 % auf EUR 33.000 = EUR 4.950 (steuerfrei, ohne Investition)

Schritt 2 – Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
  Gewinn über EUR 33.000: EUR 47.000
  13 % auf EUR 47.000 = EUR 6.110 (bei Investition in begünstigte Wertpapiere)

Schritt 3 – Gesamter Gewinnfreibetrag:
  EUR 4.950 + EUR 6.110 = EUR 11.060

Erforderliches Investitionsvolumen: EUR 6.110 in Paragraf-14-konformen Fonds
Geschätzte Steuerersparnis: ca. EUR 3.000 – EUR 4.500 (je nach persönlichem Steuersatz)

Dieses Beispiel ist stark vereinfacht. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab.

Die benötigen Investitionsbestätigungen für das Finanzamt werden von der verwahrenden Depotbank ausgestellt und können jederzeit angefordert werden. VP VermögensPlanning unterstützt Sie bei der Auswahl eines geeigneten Depotpartners.

Steuern sparen und Vermögen aufbauen

Der entscheidende Vorteil des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags liegt darin, dass zwei Ziele gleichzeitig erreicht werden: Die Steuerlast sinkt unmittelbar – und das eingesetzte Kapital arbeitet während der vierjährigen Haltedauer weiter.

Sofortige Steuerwirkung

Die Investition reduziert bereits im Steuerjahr der Anschaffung die steuerliche Bemessungsgrundlage – ohne Wartezeit.

Kapital bleibt investiert

Ihr Geld liegt nicht brach: Es ist in einem diversifizierten Wertpapierfonds angelegt und erwirtschaftet während der Haltedauer Erträge.

Flexibler Sparplan möglich

Unter jährige Investition via Sparplan ab kleinen Monatsbeträgen möglich – am Jahresende kann eine Zuzahlung auf den optimalen Betrag erfolgen.

Günstiger Einstieg

Wer frühzeitig im Jahr investiert, vermeidet das Risiko eines ungünstigen Einstiegszeitpunkts kurz vor Jahresende – und das Kapital hat laenger Zeit zu wachsen.

Hinweis zur Haltedauer

Die Wertpapiere müssen mindestens vier Jahre gehalten werden, um den Steuervorteil nicht nachträglich zu verlieren. Ein vorzeitiger Verkauf führt zu einer Nachversteuerung.

Nach Ablauf der vier Jahre können die Mittel entnommen oder in ein reguläres Anlagedepot übertragen werden.