Was passiert mit dem Vermögen, wenn der Partner stirbt?

Was passiert mit dem Vermögen, wenn der Partner stirbt? Die unterschätzte Lücke im österreichischen Erbrecht

Der Tod des Partners ist das Ereignis, das die meisten Paare am allerwenigsten besprechen wollen. Und genau deshalb sind so viele im Ernstfall schlecht abgesichert. Laut einer repräsentativen Studie haben in Österreich nur rund zwei von zehn Paaren überhaupt ein Testament verfasst – obwohl 82 Prozent angeben, ihr Erbe individuell regeln zu wollen. Die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist enorm.

Was in dieser Lücke lauert, zeigt sich oft erst dann, wenn es zu spät ist: Der überlebende Partner steht plötzlich vor der Aufgabe, eine Immobilie alleine zu finanzieren, laufende Hypotheken zu bedienen – und gleichzeitig die Kinder aus dem Erbe auszuzahlen. Das österreichische Erbrecht schützt Ehepartner zwar grundsätzlich, aber bei Weitem nicht so umfassend, wie viele glauben.

Was das Gesetz von sich aus regelt – und was nicht

In Österreich gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), sofern kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Das bedeutet konkret: Hinterlässt jemand einen Ehepartner und Kinder, erbt der Ehepartner lediglich ein Drittel des Nachlasses. Die Kinder teilen sich die verbleibenden zwei Drittel. Hinzu kommt das sogenannte Vorausvermächtnis – das sind bewegliche Haushaltsgegenstände wie Möbel, Geräte oder Geschirr sowie das Recht, in der gemeinsamen Wohnung zu wohnen, falls diese der verstorbenen Person gehörte.

Das klingt zunächst nach einem fairen Ausgleich. In der Praxis kann daraus jedoch ein ernstes finanzielles Problem entstehen: Wenn das gemeinsame Haus einen hohen Wert hat, müssen die Kinder ausgezahlt werden – mit echtem Geld, das oft schlicht nicht vorhanden ist. Entweder muss die Immobilie verkauft oder eine neue Finanzierung gefunden werden. Beides kann den überlebenden Partner in eine schwierige Lage bringen, die niemand gewollt hat.

Der gesetzliche Güterstand und seine Tücken

Ein weiterer Faktor, der vielen Paaren nicht bewusst ist: In Österreich gilt während der Ehe automatisch der Güterstand der Gütertrennung (§ 1237 ABGB). Das bedeutet: Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines eigenen Vermögens, unabhängig davon, ob er es in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben hat. Kein automatisches gemeinsames Ehevermögen, kein automatischer Zugewinnausgleich.

Erst im Todesfall – oder bei Scheidung – werden Vermögensmassen nach bestimmten Regeln aufgeteilt. Wer das nicht kennt, geht möglicherweise davon aus, dass allein die Ehe einen umfassenden gegenseitigen Schutz gewährt. Tut sie aber nicht.

Vier Instrumente, die echten Schutz bieten

Das österreichische Recht bietet mehrere Möglichkeiten, den überlebenden Partner gezielt und rechtssicher besser abzusichern. Diese Instrumente ergänzen einander und können kombiniert werden – je nach Vermögensstruktur, Familiensituation und gemeinsamer Lebenssituation.

1. Gütergemeinschaft durch Ehevertrag

Der Standardgüterstand der Gütertrennung kann durch einen sogenannten Ehepakt, also einen notariell beurkundeten Ehevertrag (§ 1217 ABGB), abgeändert werden. Paare können stattdessen eine Gütergemeinschaft vereinbaren – entweder für das gesamte Vermögen oder nur für das während der Ehe erworbene (sogenannte Errungenschaftsgemeinschaft).

Der praktische Unterschied: Beim Todesfall fällt das gemeinschaftliche Vermögen zunächst hälftig an den überlebenden Partner. Nur das verbleibende Eigengut der verstorbenen Person wird unter den Erben aufgeteilt. Das kann entscheidend sein, wenn etwa das Familienhaus während der Ehe gemeinsam aufgebaut wurde und das Vermögen überwiegend aus diesem gemeinsamen Erwerb besteht.

Wichtig: Ein solcher Ehepakt bedarf in Österreich zwingend der Form eines Notariatsakts. Eine mündliche Absprache oder ein einfaches schriftliches Dokument sind nicht ausreichend und rechtlich wirkungslos.

2. Testament mit erhöhter Begünstigung

Selbst wenn die gesetzliche Erbfolge grundsätzlich greift, lässt das österreichische Recht erheblichen Spielraum für testamentarische Gestaltung. Durch ein Testament können Kinder auf ihren gesetzlichen Pflichtteil beschränkt werden – das ist nach geltendem Erbrecht (§ 759 ABGB) jeweils die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Paar hat zwei Kinder. Ohne Testament erben die Kinder zusammen zwei Drittel des Nachlasses. Mit einem entsprechenden Testament kann der Ehepartner auf bis zu drei Viertel des Erbes eingesetzt werden; die Kinder erhalten dann nur noch ihren jeweiligen Pflichtteil in bar. Das schützt vor allem dann, wenn das Vermögen in einer Immobilie gebunden ist.

Für ein gültiges eigenhändiges Testament in Österreich gilt laut Erbrecht (Österreich): Es muss vollständig von Hand geschrieben, mit Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 578 ABGB). Ein am Computer getipptes Dokument ist kein eigenhändiges Testament und damit ungültig. Außerdem muss jeder Ehepartner ein eigenes Testament aufsetzen – gemeinschaftliche Testamente kennt das österreichische Recht nur in engen Ausnahmefällen.

3. Fruchtgenussrecht (Nutznießung)

Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Fruchtgenussrecht, in der Rechtspraxis auch Nutznießung genannt: Der überlebende Partner erhält das Recht, das Vermögen, auf das die Kinder Erbansprüche haben, für Lebenszeit zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen – also Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden. Das Eigentum selbst geht zwar an die Kinder über, aber der überlebende Partner behält die wirtschaftliche Nutzung.

Diese Konstruktion kann für Immobilieneigentümer besonders sinnvoll sein: Das Haus muss nicht verkauft werden, die Kinder erhalten ihre Erbansprüche anerkannt, und der überlebende Partner kann weiter darin wohnen oder Mieteinnahmen daraus beziehen.

4. Erbverzicht durch Erbvertrag

Wenn Kinder volljährig und einverstanden sind, kann auch ein Erbverzicht vereinbart werden. Dabei verzichten die Kinder vertraglich auf ihren Erbanteil, bis auch der überlebende Elternteil verstorben ist oder eine neue Ehe eingeht. Ein solcher Verzicht muss in einem Erbvertrag geregelt werden – einem notariellen Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Verzichtenden.

Das ist eine besonders weitgehende Lösung, die voraussetzt, dass alle Beteiligten vertrauensvoll miteinander umgehen und die Kinder die Situation des überlebenden Elternteils verstehen und mittragen wollen.

Warum frühzeitiges Handeln so entscheidend ist

Nachlassplanung ist in Österreich noch immer ein Thema, das viele verdrängen. Laut einer Erhebung der Österreichischen Notariatskammer denken zwar rund 35 Prozent der Bevölkerung aktiv daran, ein Testament zu verfassen – doch am Ende tun es deutlich weniger. Häufig genannter Grund: Man schiebt es auf, weil das Thema unangenehm ist. Doch genau diese Verzögerung kann im Ernstfall zu realen finanziellen Engpässen führen.

Wie wichtig es ist, Vermögen strukturiert aufzubauen und abzusichern, zeigt sich nicht nur im Bereich der Geldanlage – sondern genauso beim Thema Erben und Vererben. Wer das gemeinsame Vermögen langfristig schützen will, muss beide Seiten denken: den Aufbau und den Übergang.

Hinzu kommt: Ein Ehevertrag oder ein Testament schützen nicht nur im Todesfall, sondern schaffen auch im Alltag Klarheit über die vermögensrechtliche Situation. Gerade wenn sich die Lebensumstände ändern – durch Immobilienerwerb, Unternehmensgründung oder das Hinzukommen weiterer Kinder – sollte die bestehende Regelung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Was die FMA dazu beiträgt

Für die Beratung rund um Nachlassplanung, Erbrecht und finanzielle Absicherung nach einem Todesfall ist in Österreich ein gut reguliertes Umfeld vorhanden. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) überwacht den österreichischen Finanzmarkt und schützt auch im Bereich der Vermögensverwaltung und Vorsorge vor unseriösen Angeboten. Wer sich rechtliche Beratung holt – ob bei einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einer spezialisierten Beratungsstelle –, sollte auf Unabhängigkeit und Transparenz achten.

Das österreichische Justizministerium stellt zudem über oesterreich.gv.at umfassende und kostenfreie Informationen zur gesetzlichen Erbfolge, zum Testament und zum Verlassenschaftsverfahren zur Verfügung – ein guter erster Ausgangspunkt für alle, die sich einen Überblick verschaffen wollen.

Das Wichtigste in Kürze

Die gesetzliche Erbfolge allein reicht für viele Paare nicht aus, um den überlebenden Partner wirklich abzusichern – besonders dann, wenn Immobilienvermögen im Spiel ist oder Kinder aus Pflichtteilen ausgezahlt werden müssen. Die gute Nachricht: Das österreichische Recht bietet effektive Werkzeuge. Ein notarieller Ehepakt zur Regelung des Güterstands, ein eigenhändig verfasstes Testament mit gezielter Begünstigung des Partners, eine Nutznießungsregelung und – wenn alle einverstanden sind – ein Erbverzicht der Kinder können zusammen einen soliden Schutzrahmen schaffen. Entscheidend ist, diese Möglichkeiten rechtzeitig zu nutzen, bevor der Ernstfall eintritt.

Über den Autor: Bernhard Führer

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