
Wenn die Familie erbt, aber der Streit bleibt: Warum Nachlassplanung kein Aufschub verträgt

Wenn die Familie erbt, aber der Streit bleibt: Warum Nachlassplanung kein Aufschub verträgt
Ein Todesfall reißt nicht nur eine emotionale Lücke. Er stellt auch die hinterbliebene Familie vor eine Reihe von Entscheidungen, die unter Trauer, Zeitdruck und divergierenden Interessen getroffen werden müssen. In Österreich kommt es laut Erbrechtsexperten bei mindestens jedem vierten Verlassenschaftsverfahren zu ernsthaften Konflikten zwischen den Beteiligten. Was viele nicht wissen: Ein strittiger Pflichtteilsprozess mit einem Streitwert von 200.000 Euro kann in erster Instanz Anwaltskosten von 18.000 bis 28.000 Euro pro Partei nach sich ziehen – hinzu kommen Gerichtsgebühren und, wenn eine Immobilie bewertet werden muss, Sachverständigenhonorare von weiteren 4.000 bis 8.000 Euro. Geld, das dem Nachlass fehlt, und Familienbeziehungen, die es selten unbeschädigt überstehen.
Das Prinzip ist simpel und wirksam: Wer rechtzeitig plant, wer offen kommuniziert und wer die richtigen rechtlichen Instrumente einsetzt, kann das meiste davon vermeiden. Nur tun es zu wenige.
Was das österreichische Recht vorschreibt – und was es offen lässt
Das österreichische Erbrecht basiert auf dem sogenannten Parentelsystem, das im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt ist. Erben erster Linie sind die Nachkommen, also Kinder und Kindeskinder. Neben ihnen erbt der Ehegatte. Wer kein gültiges Testament hinterlässt, überlässt die Aufteilung des Nachlasses dem Gesetz – und die gesetzliche Erbfolge entspricht selten dem, was sich der Verstorbene vorgestellt hätte.
Lebensgefährten, die in Österreich keine eingetragene Partnerschaft führen, gehen bei der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich leer aus. Selbst nach jahrzehntelangem gemeinsamem Leben steht ihnen ohne Testament kein gesetzliches Erbrecht zu – abgesehen von einem befristeten Wohnrecht. Patchwork-Familien, in denen Stiefkinder keine rechtliche Verbindung zum Verstorbenen haben, stehen vor demselben Problem. Das Testament ist in diesen Konstellationen nicht Option, sondern Notwendigkeit.
Eine weitere österreichische Besonderheit betrifft den Pflichtteil: Kinder, Ehegatte und eingetragene Partner haben unabhängig vom Testament Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Dieser Anspruch lässt sich testamentarisch nicht aushebeln – wohl aber durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten des Erblassers. Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen werden dabei zeitlich unbegrenzt auf den Pflichtteil angerechnet; Schenkungen an Dritte hingegen nur, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Tod erfolgten. Diese Zwei-Jahres-Frist ist ein entscheidender Planungsparameter, der vielen nicht geläufig ist.
Die häufigsten Quellen für Erbstreitigkeiten
Wenn Familien nach einem Todesfall vor dem Notar sitzen und widersprechende Erbantrittserklärungen abgeben, beginnt ein Prozess, der in ein gerichtliches Beweisverfahren münden kann. Die Ursachen sind meist dieselben.
Unklare oder fehlende letztwillige Verfügung. Ein handschriftliches Testament, das kein Datum trägt oder in seiner Formulierung Interpretationsspielraum lässt, ist ein häufiger Ausgangspunkt für Streit. Ein Testament, das über den gesamten Nachlass verfügt, einen Ersatzerben benennt und klar formuliert ist, reduziert dieses Risiko erheblich.
Immobilien in Erbengemeinschaften. Wenn mehrere Erben gemeinsam eine Liegenschaft erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die nur einstimmig über das Objekt verfügen kann. Wer verkaufen will, wer behalten möchte und wer einziehen will, ist eine klassische Konstellation für jahrelange Blockaden. Eine klare Regelung im Testament – sei es die Zuteilung an einen Alleinerben oder ein Vorausvermächtnis – kann das verhindern.
Ungleich behandelte Kinder. Wenn ein Kind zu Lebzeiten des Erblassers großzügige Schenkungen erhalten hat, ein anderes aber nicht, entsteht oft das Gefühl der Benachteiligung. Das Gefühl allein reicht für Streit. Eine transparente Regelung im Testament, ob und in welchem Umfang frühere Zuwendungen auf den Erbteil angerechnet werden sollen, schafft Klarheit – und spart Energie und Anwaltskosten.
Der fehlende Puffer für den überlebenden Partner. Eine der häufigsten dramatischen Situationen im österreichischen Erbrecht: Der überlebende Ehepartner muss aus dem gemeinsamen Haus ausziehen, weil er die Pflichtteile der Kinder nicht auszahlen kann. Dieses Szenario tritt ein, wenn keine vorausschauende Planung erfolgt ist – und es ist vermeidbar.
Was Nachlassplanung konkret bedeutet
Die wichtigsten Instrumente des österreichischen Erbrechts sind das Testament, der Erbvertrag und die Schenkung zu Lebzeiten.
Das Testament ermöglicht es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und den eigenen Willen festzuhalten. In Österreich gibt es drei Formen: das eigenhändige (vollständig handschriftlich verfasste) Testament, das fremdhändige Testament mit drei Zeugen und das notarielle Testament. Das eigenhändige ist einfach, aber fehleranfällig. Unklare Formulierungen, fehlende Benennungen eines Ersatzerben oder Widersprüche mit früheren Testamenten sind die häufigsten Gründe, warum Testamente angefochten werden.
Der Erbvertrag kann in Österreich ausschließlich zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern geschlossen werden. Er ist verbindlicher als ein Testament, da er nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann. Für Ehepaare, die sich gegenseitig absichern wollen, ist er oft das wirksamere Instrument.
Schenkungen zu Lebzeiten sind ein häufig unterschätztes Planungswerkzeug. Wer Vermögenswerte frühzeitig überträgt – etwa das Elternhaus an eines der Kinder – reduziert den späteren Nachlass und damit potenziellen Pflichtteilsstreit. Gleichzeitig vergrößert frühzeitiges Schenken den Handlungsspielraum: Das beschenkte Kind kann früher über das Vermögen verfügen, etwa für den Kauf einer eigenen Immobilie. Dass dabei Wohlstand und emotionales Wohlbefinden nicht immer deckungsgleich sind, ist ein Aspekt, der gerade bei der Nachlassplanung Gewicht hat – denn Geld allein heilt keine familiären Wunden.
Der überlebende Partner absichern
Eine der vorausschauendsten Maßnahmen, die Ehepaare treffen können, ist die gegenseitige Meistbegünstigung. In Österreich ist es möglich, dem überlebenden Ehepartner durch einen Ehevertrag die gesamte sogenannte Errungenschaft – also das gemeinsam in der Ehe aufgebaute Vermögen – zuzuweisen. Ergänzt durch eine testamentarische Setzung der Kinder auf den Pflichtteil kann damit sichergestellt werden, dass der überlebende Partner nicht sofort zur Auszahlung gezwungen ist.
Reicht das nicht aus – etwa weil die Immobilie den Hauptteil des Vermögens ausmacht und die Pflichtteile der Kinder nicht aus liquiden Mitteln bedient werden können –, gibt es eine weitere Möglichkeit: die Einräumung eines Fruchtgenusses oder Wohnrechts. Diese grundbücherlich einzutragenden Rechte sichern das Wohnrecht des überlebenden Partners, ohne dass dieser die Immobilie erwerben müsste. Dabei ist allerdings der Pflichtteilsanspruch der Kinder zu berücksichtigen: Diese können auf ihren Pflichtteil in Geld bestehen – und genau das lässt sich nur durch einen notariell beurkundeten Erbverzicht vermeiden.
Der Testamentsvollstrecker als Konfliktpuffer
Selbst das sorgfältigste Testament kann zu Interpretationsstreitigkeiten führen, wenn die Erben verschiedene Interessen verfolgen. Ein Testamentsvollstrecker – in Österreich auch als Nachlassverwalter bekannt – sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wird, ohne dass die Erben unmittelbar miteinander verhandeln müssen. Gerade bei komplexen Nachlasssituationen mit mehreren Liegenschaften, Unternehmensbeteiligungen oder mehreren Erben aus verschiedenen Familiensträngen reduziert diese Funktion das Konfliktpotenzial erheblich.
Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Abwicklung der Erbschaft, führt das Inventar, zahlt Vermächtnisse aus und sorgt für eine faire Erbteilung. Seine Tätigkeit kostet, doch der Vergleich mit den Kosten eines strittigen Verlassenschaftsverfahrens fällt eindeutig aus. Wie bei der Frage, ob finanzielle Mittel vorrangig zur Absicherung oder zum Aufbau eingesetzt werden sollen, geht es auch hier um kluge Priorisierung: Vorbeugen kostet weniger als Heilen.
Was bleibt: Der unterschätzte Wert des offenen Gesprächs
Rechtliche Instrumente sind notwendig, aber nicht hinreichend. Die meisten Erbstreitigkeiten haben emotionale Wurzeln: das Gefühl, weniger geliebt oder weniger wertgeschätzt worden zu sein. Ein frühzeitiges, offenes Gespräch in der Familie über Wünsche, Erwartungen und Pläne ist kein Ersatz für ein Testament – aber es ist oft die Voraussetzung dafür, dass ein Testament auch akzeptiert wird.
Wer früh spricht, wer schriftlich festhält und wer die richtigen Instrumente wählt, hinterlässt mehr als Vermögen. Er hinterlässt Klarheit.

